Musikschule
Darmstadt-Dieburg e.V.
Unterrichtsbedingungen für den Instrumentalunterricht
Die Unterrichtsgebühr berechnet sich als Jahresgebühr und ist in zwölf gleichbleibenden monatlichen Raten zu zahlen. Die Unterrichtsgebühr wird monatlich im voraus mit dem SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt.
Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Unterricht jeweils zum Monatsende (mit vierwöchiger Frist) gekündigt werden. Eine Anmeldung ist nach Verfügbarkeit monatlich möglich. Die Kündigungstermine nach der Probezeit sind der 31.3., der 30.9. und der 31.12. Die Kündigung muss schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen.
Eine Anmeldung ist nach Verfügbarkeit monatlich möglich.
Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig bekanntzugeben. Sie entbinden nicht von der Gebührenzahlung. An gesetzlichen Feiertagen und während der hessischen Schulferien findet kein Unterricht statt. Am letzten Schultag vor den Ferien kann in manchen Fällen nur noch der Vormittagsunterricht stattfinden. Bei Unterrichtsausfall, der durch höhere Gewalt bewirkt wird (zum Beispiel Schulschließungen), erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte. Die beweglichen Ferientage werden für die Musikschule wie folgt festgelegt: Rosenmontag, Fastnachtsdienstag, der Mittwoch vor Himmelfahrt und der letzte Mittwoch vor den Weihnachtsferien. Damit soll ein Ausgleich zwischen den einzelnen Unterrichtswochentagen geschaffen werden. Die Musikschule kann aus den öffentlichen Mitteln, die sie erhält, Geschwisterermäßigung gewähren. Geschwisterermäßigung: 2. Kind 10 %, jedes weitere Kind 30 % (ebenso Mehrfächerermäßigung). Erwachsene erhalten keine Ermäßigung. Es besteht kein Anspruch auf Ermäßigung. Die Vergabe richtet sich nach der Höhe der Zuschüsse des Kreises und des Landes Hessen.
Instrumentalunterricht | Unterrichtszeit in Minuten | monatliche Gebühr |
---|---|---|
Einzelunterricht | 25 min. | 56,60 € |
Einzelunterricht | 45 min. | 96,00 € |
2er - Gruppe | 50 min. | 56,60 € (pro Teilnehmer) |
Ensemblefächer | 45 min. | Auf Anfrage (ca. 4,00 € bis 15,00 € pro Teilnehmer) |
Unterrichtsbedingungen Elementarbereich
Kurs | Gruppengröße | Unterrichtszeit [min] | halbjährliche Gebühr |
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Musikalische Früherziehung | Eine Gruppe umfaßt max. 12 Kinder | 50 min. | 144,00 € |
Eltern-Kind-Kurs | Eine Gruppe umfaßt max. 12 Kinder | 45 min. | 144,00 € |
Unterrichtsbedingungen Musikalische Früherziehung
Die Kurse Musikalische Früherziehung dauern zwei Jahre. Sie untergliedern sich in vier Halbjahre. Ein Halbjahr umfaßt 17 Unterrichtsstunden und kostet 138,00 €. In den ersten 4 Wochen kann der Unterricht abgebrochen werden. Danach ist eine Kündigung jeweils zum Ende des Halbjahres (Ende Februar und Ende August) möglich. Es ist jedoch mindestens eine Gebühr von 23,00 € zu bezahlen. Die Halbjahresgebühr wird zu den im SEPA-Lastschriftmandat genannten Terminen von Ihrem Konto abgebucht. Bei Unterrichtsausfall, der durch höhere Gewalt bewirkt wird (zum Beispiel Schulschließungen), erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte.
Die Kündigungstermine sind der 31.1. und der 31.7. Die Kündigung muss schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen. Wird der Unterricht nicht zu diesen Terminen gekündigt, erfolgt automatisch die Übernahme in das nächste Halbjahr. Die Kündigung muss schriftlich an die Verwaltung der Musikschule erfolgen.
Sie bekommen von uns ein Anmeldeformular. Wenn Ihr Kind am Unterricht teilnehmen soll, schicken Sie bitte das Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Damit sind Sie verbindlich angemeldet. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Falls allerdings bereits alle Plätze belegt sind und wir keinen neuen Kurs mehr einrichten können, erhalten Sie von uns eine Absage.
Die Unterrichtsgebühr wird monatlich im voraus mit dem SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.